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   ArbG Berlin, 28.10.1983 - 16 Ca 164/83   

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https://dejure.org/1983,4780
ArbG Berlin, 28.10.1983 - 16 Ca 164/83 (https://dejure.org/1983,4780)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 28.10.1983 - 16 Ca 164/83 (https://dejure.org/1983,4780)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 28. Oktober 1983 - 16 Ca 164/83 (https://dejure.org/1983,4780)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Tarifvorbehalt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BAG, 25.03.2009 - 7 AZR 710/07

    Befristung - Tariföffnungsklausel - Kirche

    Das Arbeitsgericht Berlin (28. Oktober 1983 - 16 Ca 164/83 - EzA BUrlG § 13 Nr. 21) und das Landesarbeitsgericht Berlin (3. Mai 1984 - 7 Sa 8/84 - AP GG Art. 140 Nr. 19) haben jeweils in einer älteren Entscheidung zur Bemessung der Urlaubsvergütung die AVR des Diakonischen Werkes den Tarifverträgen bei der Anwendung des § 13 Abs. 1 BUrlG gleichgestellt.
  • BAG, 28.10.1987 - 5 AZR 518/85

    Verpflichtung einer Stiftung zur Weiterzahlung einer jahrelang gewährten Zulage -

    Eine ganz andere Frage ist, ob die Arbeitsvertragsrichtlinien bei tarifdispositivem Gesetzesrecht den Tarifverträgen gleichzustellen sind (vgl. ArbG Berlin Urteil vom 28. Oktober 1983 - 16 Ca 164/83 - EzA Nr. 21 zu § 13 BUrlG mit Anm. von Dütz; LAG Berlin Urteil vom 3. Mai 1984 - 7 Sa 8/84 - AP Nr. 19 zu Art. 140 GG mit Anm. Pahlke; s. dazu BAG Urteil vom 25. März 1987 - 5 AZR 414/84 - DB 1987, 1594, für die Amtliche Sammlung bestimmt; in diesem Zusammenhang sind die gesetzlichen Neuregelungen der jüngsten Zeit zu nennen: Nach § 21 a JArbSchG und § 6 Abs. 3 BeschFG können die Kirchen in ihren Regelungen von bestimmten gesetzlichen Vorschriften ebenso wie Tarifverträge abweichen; § 2 Abs. 1 Nr. 1 VRG nennt als Voraussetzung für den Zuschußanspruch des Arbeitgebers nach den Tarifverträgen auch die Regelungen der Kirchen).
  • LAG Niedersachsen, 24.09.1986 - 2 (11) Sa 1207/86

    Zu einem Anspruch auf Bezahlung von Überstunden; Verhältnis einer kirchlichen

    Ob die AVR dagegen im Hinblick auf die Frage der Tarifdisposivität z. B. im Sinne des § 13 BUrlG Tarifverträgen gleichzustellen sind (vgl. hierzu: Arbeitsgericht Berlin. Urteil vom 28.10.1983 - 16 Ca 164/83 - in EzA Nr. 21 zu § 13 BUrlG m. Anm. Dütz; bestätigt durch LAG Berlin. Urteil vom 03.05.1984 - 7 Sa 8/84 - AP Nr. 19 zu Art. 140 GG m. Anm. Pahlke - Revision eingelegt), kann für den vorliegenden Fall dahingestellt bleiben.
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